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24. Februar 2014, 15:18 Uhr //  Schatzmeister/in / Grundlagen des Vereinssteuerrechts Freibeträge Gemeinnützige Sportvereine können ihren übungsleitenden Mitarbeitern steuer- und beitragsfreie Aufwandsentschädigungen zahlen. Der Gesetzgeber fördert unter diesen beiden Oberbegriffen nunmehr Tätigkeiten mit jährlichen Freibeträgen bis zu 840,00 Euro im Zuge der Ehrenamtspauschale und bis zu 3.000,00 Euro durch den Übungsleiterfreibetrag. Jedoch sind diese Steuerbefreiungen an unterschiedliche...